Bauzaun

über mich
Durch den richtigen Bauunternehmer sein Traumhaus erhalten

Es ist schön, dass ihr in den Weiten des Internets meinen Blog gefunden habt. Er soll euch als Anregung und Inspiration dienen. Wenn man sich damit beschäftigt, ein eigenes Haus zu bauen, dann ist es wichtig, dass man mit dem richtigen Bauunternehmen zusammenarbeitet. Dieses muss auf die eigenen Wünsche und Vorstellungen eingehen, damit man das perfekte Eigenheim erhält. Als meine Familie und ich uns zum Hausbau entschlossen haben, war eine intensive Recherche im Vorfeld angesagt. Wir haben viele Angebote und Betriebe miteinander vergleichen, um den optimalen Anbieter zu finden. Als wir diesen hatten, lief der Bau schnell und unkompliziert ab. Auf was wir dabei geachtet haben und welche Kriterien wir hatten, erzähle ich euch hier.

Suche

Bauzaun

24 Oktober 2017
 Kategorien: Bau & Bauunternehmer, Blog


Der Bauzaun ist auf Baustellen nicht wegzudenken. Er dient als sichere Absperrung gegen das Betreten durch Fremde und dient somit auch der Sicherheit der Passanten, die durch ihn definitiv darauf hingewiesen werden, dass hier Gefahren drohen. Dabei sind die gesetzlichen Regelungen zu diesem Thema eindeutig. Doch woher kommt ein Bauzaun, was ist bei seiner Aufstellung zu beachten und welche wichtigen Informationen gibt es noch, die für Bauherren eventuell von Bedeutung sind?

Definition  

Ein Bauzaun ist in der Regel nichts anderes, als ein Geflecht aus Stahl oder Aluminium, welches durch stärkere Ausverstrebungen gehalten wird. Dabei gibt es durchaus unterschiedliche Modelle, wobei aber die Grundfunktion stets dieselbe bleibt. Der Zaun wird dabei nicht immer direkt im Boden verankert. In den meisten Fällen wird er in beschwerte Standfüße eingelassen, die mit den entsprechenden Bohrungen als Aufnahmelöcher versehen sind. Da der Zaun an sich nur eine sehr geringe Angriffsfläche für Wind liefert, muss er in der Regel nicht durch Leinen mit dem Boden vertäut werden. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Zaun zusätzlich mit einer Sichtsperre oder einem Schutz gegen Staub und andere herumfliegende Teile versehen wurde.  

Beschaffung eines Bauzauns  

Die Beschaffung eines entsprechenden Zauns ist in der Regel recht einfach. Der Bauherr beauftragt hier eine entsprechende Firma, welche die einzelnen Komponenten gegen ein Entgelt vermietet. Nur in sehr wenigen Fällen ist der Bauherr auch Eigentümer des Zauns. Die Firma ist dann auch dafür zuständig, den Zaun zu errichten und diesen entsprechend zu sichern. In einigen Fällen werden aber nur die einzelnen Elemente angeliefert. Hier übernehmen dann fachkundige Arbeiter aus dem Team der Bauherren das Aufstellen des Zaunes. Die Miete für den Zaun wird entweder in einer Pauschalsumme abgerechnet, oder aber nach der Zeit berechnet, die der Zaun vor Ort benötigt wird. Dabei kann diese Miete monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gestaffelt werden.   

Gesetzliche Vorschriften  

Das Errichten eines entsprechenden Zaunes um eine Baustelle ist verpflichtend. Allerdings muss es nicht immer ein Zaun sein, denn in einigen Fällen genügt auch ein einfaches Absperrband. Dies ist aber nur dann der Fall, wenn auf der Baustelle keine akute Gefahr besteht, dass durch das bloße Betreten der Baustelle Verletzungen zu erwarten sind. Sobald sich dort aber eine Grube befindet oder bereits ein Bauwerk in Errichtung ist, muss ein entsprechender Zaun aufgestellt werden. Der Zaun muss dabei allen Anforderungen des Arbeitsschutzes entsprechen und darf in belebten Straßen - zum Beispiel in Innenstädten - nur dann genutzt werden, wenn er einen Teil des Gehweges zum Passieren der Passanten frei lässt. Hierfür muss der Bauherr sorgen und auch die Kosten tragen, denn die meisten Arbeiten werden ohne eine solche Absperrung nicht genehmigt.   

Haftung  

Wird der Zaun von einer Person überwunden, die nicht dem Bau Team angehört, dann liegt die Haftung allein bei ihr. Dies gilt aber nicht, wenn der Zaun so beschaffen ist, dass er noch Öffnungen für das Passieren zur Verfügung stellt. Daher muss ein solcher Zaun, wenn die Baustelle nicht besetzt ist, vollkommen versperrt werden. Es darf also auch keine Durchfahrt mehr geöffnet sein. Diese kann erst dann freigegeben werden, wenn sich wieder Arbeiter auf dem Platz befinden, die die Anlage kontrollieren können. Sollte dennoch eine offensichtliche Möglichkeit zum Durchqueren zur Verfügung gestanden haben, liegt die Haftung bei den Bauherren.